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Tonnagesteuer
Mit der Einführung der Tonnagesteuer im Jahr 1999 durch die Bundesregierung, sollten Voraussetzungen geschaffen werden um den Standort Deutschland für die Schifffahrt zu stärken und gleichzeitig attraktiv zu gestalten. Bevor die Tonnagesteuer greift müssen aber einige Voraussetzungen von den Gesellschaften erfüllt werden, dazu gehört das die Schiffe von Deutschland aus bereedert werden müssen und während des Wirtschaftsjahres überwiegend in das inländischen Schiffsregister eingetragen sind und demnach unter deutscher Bundesflagge auslaufen. Irrtümlicherweise beschreibt die Tonnagesteuer nicht eine Steuerart, sondern ist ein Verfahren um den Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes zu ermitteln, welcher dann dem normalen Verfahren der Einkommenssteuer unterliegt. Als Ergebnis entsteht ein geringer Gewinn für die Schiffsgesellschaft und damit verbunden nur sehr niedrige steuerliche Belastungen.
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